Die Unfallversicherung für Freizeitsport
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>> Die Unfallversicherung für Freizeitsportler

Richtig abgesichert gegen Unfälle in der Freizeit und beim Sport

Viele Versicherer wollen die Risiken durch Sportunfälle ausschließen und versichern daher bestimmte Sportarten nicht mit. Wir haben jedoch für Sie eine Unfallversicherung entwickelt, die alle Freizeitsportarten einschließt.

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Von der Stiftung Warentest getestet

Es können alle Freizeitsportarten versichert werden.
Ausnahmen sind:

-Berufssportler
-alle Risiken rund um Luftfahrtrisiken (z. B. Gleitschirmfliegen, Paragliding)
-alle Risiken, bei denen sich die versicherte Person als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an einer Fahrtveranstaltung einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.

Bestimmte Berufsgruppen sind anfragepflichtig:
Fußballtrainer, Schlachter, Kopfschlächter, Sägewerker, Schauspieler, Schausteller.

Nicht versicherbare Risiken sind:
• Abrisshelfer
• Angestellte und Mitarbeiter
des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr
• Artisten / Akrobaten
• Atomrisiken
• Antragsteller, die nur ein kurzfristiges Risiko versichern wollen
• Bergführer
• Bergleute
• Berufs-Taucher
• Berufs- / Vertrags-, Lizenz- Sportler
• Besatzungen von Ölplattformen
• Bewachungspersonal im Personenschutz
• Brückenbauer
• Bobfahrer
• Dachdecker
• Feuerwerker / Pyrotechniker
• Flugzeugbesatzungen / Drachenflieger und Personen mit ähnlichen Flughobbys
• Figuranten
• Gerüstbauer
• Kaminbauer
• Kriegsteilnehmer
• Luftpool-Risiken
• Rennfahrer
• Rennreiter
• Rennrodler
• Schiffsbesatzungen
• Schornsteinfeger
• Sprengpersonal
• Stuntmen
• Such- und Räumungspersonal für Munition/ explosive Stoffe
• Tierbändiger und Tierpfleger
• Tunnelbauer

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