>> Die Unfallversicherung für Freizeitsportler
Richtig abgesichert gegen Unfälle in der Freizeit und beim Sport
Viele Versicherer wollen die Risiken durch Sportunfälle ausschließen und versichern daher bestimmte Sportarten nicht mit. Wir haben jedoch für Sie eine Unfallversicherung entwickelt, die alle Freizeitsportarten einschließt.
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Es können alle Freizeitsportarten versichert werden.
Ausnahmen sind:
-Berufssportler
-alle Risiken rund um Luftfahrtrisiken (z. B. Gleitschirmfliegen, Paragliding)
-alle Risiken, bei denen sich die versicherte Person als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an einer Fahrtveranstaltung einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
Bestimmte Berufsgruppen sind anfragepflichtig:
Fußballtrainer, Schlachter, Kopfschlächter, Sägewerker, Schauspieler, Schausteller.
Nicht versicherbare Risiken sind:
• Abrisshelfer
• Angestellte und Mitarbeiter
des Bundesgrenzschutzes
und der Bundeswehr
• Artisten / Akrobaten
• Atomrisiken
• Antragsteller, die nur ein
kurzfristiges Risiko versichern
wollen
• Bergführer
• Bergleute
• Berufs-Taucher
• Berufs- / Vertrags-, Lizenz-
Sportler
• Besatzungen von Ölplattformen
• Bewachungspersonal im
Personenschutz
• Brückenbauer
• Bobfahrer
• Dachdecker
• Feuerwerker / Pyrotechniker
• Flugzeugbesatzungen /
Drachenflieger und Personen
mit ähnlichen
Flughobbys
• Figuranten
• Gerüstbauer
• Kaminbauer
• Kriegsteilnehmer
• Luftpool-Risiken
• Rennfahrer
• Rennreiter
• Rennrodler
• Schiffsbesatzungen
• Schornsteinfeger
• Sprengpersonal
• Stuntmen
• Such- und Räumungspersonal
für Munition/ explosive
Stoffe
• Tierbändiger und Tierpfleger
• Tunnelbauer
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Dann nutzen Sie unser Kontaktformular:
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